ESG prüft elektrische Betriebsmittel vor Inbetriebnahme
Mit Prüfung auf der sicheren Seite Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen elektrische Arbeitsmittel erst dann verwendet werden, wenn der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung hat vornehmen lassen und die Technik als sicher eingestuft wurde. Die Elektro Service Gesellschaft
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