Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Was bringt die Erhöhung?
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, besser bekannt als Werbungskostenpauschale, rückwirkend zum 01. Januar 2022 auf 1.200 Euro erhöht. Das sind nun 200 Euro je Arbeitnehmenden in der Steuererklärung für das Jahr 2022 mehr.
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