Eigenbedarfskündigung: Unwirksamkeit bei Geltendmachung eines überhöhten Wohnbedarfs
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Köpenick. Ausgangslage: Wenn der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigt, ist es grundsätzlich erforderlich, dass er darlegt, dass und wie
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