Unsicherheit bei Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplung

Bayreuth. Die Bundesregierung will mit der Ausrichtung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) auf die Ziele der Energiewende den Ersatz von Kohle durch Gaskraftwärmekopplung fördern. Das soll eine Perspektive für einen moderaten Ausbau eröffnen. Die Deckelung der KWK-Förderung wird dazu auf 1,5 Milliarden Euro angehoben. Auf zahlreiche Industrieunternehmen kommen dennoch Belastungen zu. Darauf weisen Energieexperten der ISPEX AG hin.

"Gerade Unternehmen, die ältere KWK-Anlagen betreiben und sich mit der Frage nach der Ersatzbeschaffung beschäftigen, sehen sich einer großen Investitionsunsicherheit gegenüber. Mit dem vorliegenden Entwurf ist noch nicht ganz klar, wie die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) genau aussieht", weiß Andreas Seegers, Energieexperte der ISPEX AG. Er berät Industrieunternehmen bei den entsprechenden Entscheidungen.

Gemäß aktuellem Reformvorschlag des BMWi soll die KWK-Förderung für die Eigenstromnutzung im Zuge der anstehenden KWKG-Novelle weitgehend gestrichen werden. Ausnahmen sind lediglich für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW sowie für energieintensive Unternehmen vorgesehen.

"Bestehende Anlagen, die den Dauerbetrieb bereits aufgenommen haben, genießen selbstverständlich Bestandsschutz, d. h., sie erhalten weiterhin die im derzeit geltenden KWKG festgelegten Fördersätze für die entsprechende Förderdauer", heißt es aus dem BMWi. Für Anlagen, die ihren Dauerbetrieb nach Inkrafttreten der anstehenden KWKG-Novelle aufnehmen, gelten dann die neuen Regelungen.

Offen ist allerdings, wann eine modernisierte Altanlage bzw. Ersatzanlage nach der KWK-Novelle als Bestandsanlage anzusehen ist und damit weiterhin nach dem alten KWKG auch für die dezentrale Objektversorgung gefördert werden soll. Welche Aufnahme des Dauerbetriebs vor Inkrafttreten der KWKG-Novelle bei modernisierten Altanlagen bzw. Ersatzanlagen entscheidend ist, ergibt sich hieraus nicht.

Der Gesetzgeber könnte für die betroffenen Anlagen an die Aufnahme des Dauerbetriebs der ursprünglichen Altanlage anknüpfen und Modernisierungen oder Ersetzungen auch nach Inkrafttreten der KWKG-Novelle in einem bestimmten Rahmen zulassen. Alternativ könnte aber auch der Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Dauerbetriebs nach der Modernisierung bzw. Ersetzung der Anlagen zur Gewährung des Bestandsschutzes maßgebend werden.

"Sofern letzterer Fall eintritt, müsste eine Erneuerung oder der Ersatz noch vor Inkrafttreten der KWKG-Novelle abgeschlossen und die Anlage wieder in Dauerbetrieb genommen sein, um sich auf einen Bestandsschutz berufen zu können. Dies würde die Anlagenbetreiber aber vor große Schwierigkeiten stellen, da eine rechtzeitige Lieferung und Inbetriebnahme nur noch schwer zu gewährleisten ist", führt Energieexperte Seegers aus

Privileg der vermiedenen Netzentgelte wird abgeschafft

"Ein weiteres Problem für KWK-Anlagenbetreiber in der Industrie ergibt sich bei den Netzentgelten", erklärt Andreas Seegers. Nach dem vor wenigen Tagen veröffentlichten Weißbuch des BMWi zum künftigen Strommarktdesign sollen die Privilegien für Großverbraucher mit gleichmäßiger Abnahme zwar grundsätzlich erhalten bleiben. Die Netzentgelte sollen aber bundesweit für das Übertragungsnetz vereinheitlicht und die Kosten der Verteilnetzbetreiber stärker angeglichen werden. Dies will das Bundeswirtschaftsministerium vor allem durch die Streichung des Privilegs der vermiedenen Netzentgelte erreichen. Dies betrifft neben erneuerbaren Energien auch KWK-Anlagen und damit zahlreiche Industriebetriebe.

Ab 2021 sollen für Neuanlagen die vermiedenen Netzentgelte für dezentrale Stromeinspeiser abgeschafft werden. Sie werden bisher bei der Kraft-Wärme-Kopplung und bei konventionellen Anlagen ausgezahlt und bei Erneuerbaren-Anlagen über das EEG-Konto verrechnet, was zu den regional unterschiedlichen Netzentgelten führt.

Hintergrundinformationen

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
ISPEX AG: www.ispex.de/presse
Presseinformation: https://www.ispex.de/unsicherheit-bei-investitionen-in-kraft-waerme-kopplung/

Die ISPEX AG ist eines der bedeutendsten unabhängigen Energieberatungsunternehmen in Deutschland. Seit 2006 betreut ISPEX erfolgreich Kunden aus dem industriellen, gewerblichen und öffentlich-rechtlichen Bereich bei energiewirtschaftlichen Fragen.

Mit über 40 Mitarbeitern in Bayreuth und Hannover bietet ISPEX innovative Beratungsleistungen, gestützt auf gezielt entwickelte Online-Systeme. ISPEX vereint wirtschaftliche und technische Energiekompetenz unter einem Dach und bietet damit umfassende Beratungslösungen aus einer Hand.

Industriekunden kaufen mit ISPEX Strom und Gas schnell, sicher und zu marktgerechten Konditionen. Für seine Kunden führt ISPEX täglich Energieauktionen und Energieausschreibungen durch. ISPEX wählt dabei die Lieferanten aus, die zum Kunden und seinem Abnahmeverhalten passen. Dazu stehen mit einer eigenen Online-Energiehandelsplattform und dem internetbasierten Energie-Controllingsystem die modernsten Beschaffungswerkzeuge zur Verfügung. Darüber hinaus bieten die ISPEX-Experten Beratung in den Bereichen Energieeffizienz, Energiemanagementsysteme und Energieaudits.

Rund 1.000 Unternehmenskunden an etwa 4.500 Standorten und einem jährlichen Energievolumen von rund vier Terawattstunden vertrauen auf ISPEX und profitieren von leistungsfähigen Energielieferanten und marktgerechten Energiepreisen.

ISPEX AG – Sitz der Gesellschaft: Bayreuth – Handelsregister: Amtsgericht Bayreuth, HRB 4280 – Vorstand: Dr. jur. Stefan Arnold (Vors.), Dipl.-Kfm. Marco Böttger, Dipl.-Ing. Andreas Seegers – Aufsichtsratsvorsitzender: RA Harald Petersen.

Kontakt
ISPEX AG
Jürgen Scheurer
Scheurer
95448 Bayreuth
+49 921 150911-138
presse@ispex.de
http://www.ispex.de/presse