VDE-AR 4110 Blindleistungsverhalten praxisnah erklärt

Normen sind meist sehr trockene, schwer zu lesende Texte. Heute schauen wir uns in der VDE AR-N-4110 den Punkt 5.5 Blindleistungsverhalten an.

Die VDE-AR-N 4110 enthält die technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb. Viele Netzbetreiber haben diese Anwenderregel als ihre „Technischen Anschluss Bedingungen“ (TAB) übernommen und eventuell durch eigene Zusätze angepasst. Schauen wir uns jetzt den Bereich Blindleistungsverhalten genauer an.

Bei den Änderungen zur Vorversion sind uns drei Punkte aufgefallen:

Eine kapazitive Blindleistungsaufnahme ist generell unzulässig. Zudem hat sich der Verschiebungsfaktor cos phi von 0,9 auf 0,95 erhöht. Falls ein Anschlussnehmer die geforderten Werte nicht einhält, muss er eine ausreichend dimensionierte Anlage zur Kompensation der Blindleistung einbauen

Was bedeutet dies in der Praxis? Mittlerweile gibt es Gebäudeanschlüsse, beispielsweise von Bürogebäuden, die eine kapazitive Blindleistung aus dem Netz entnehmen – was nicht mehr zulässig ist. Die Lösung ist eine induktive Blindstromkompensation mit Induktivitäten oder eine elektronische Kompensation. Für die Planung kontaktieren Sie einen unserer bundesweit tätigen Vertriebsingenieure.

Im Bereich des einzuhaltenden cos phi von 0,95 wird der Netzbetreiber darauf bestehen, dass dieser erreicht werden muss. Dies ist im Übrigen unabhängig davon, ob der Energieversorger die Blindarbeit berechnet. Der cos phi wird an dem Übergabepunkt (Zähler) ausgeregelt werden. Dies bedeutet, dass dieser auf der Mittelspannung gemessen wird. Um den Einbau eines eigenen, und teuren Messfelds zu verhindern, hat sich KBR eine smarte Lösung einfallen lassen: In dem Regler multicomp-D6 wird die benötigte Blindleistung des Trafos bei Leerlauf und Volllast programmiert. Er berücksichtigt diese nicht nur auf der Niederspannung, sondern auch je nach Belastung die induktive Blindleistung des Trafos. Somit muss keine Mittelspannungsmessung für die Regelung aufgebaut werden – ganz schön clever.

Was in der Norm ebenfalls auffällt, ist die Tatsache, dass die Blindleistung in Abhängigkeit der Wirkleistung in 15-Minuten-Mittelwerten zu erfassen ist. Dies wird in der Praxis derzeit weder so ausgeregelt noch abgerechnet. Erfasst und berechnet wird der cos phi Mittelwert über einen Monat. Ein weiterer in der Norm zu beachtender Punkt ist die Regelung der Blindleistung in Anlagen, in denen Energie ausschließlich bezogen wird. Blindleistungskompensation muss über den cos phi geregelt werden. Bei einer Einzelkompensation muss diese mit den Verbrauchsgeräten ein- bzw. ausgeschaltet werden. Ein Kondensator, der unabhängig von einer Last an das Netz angeschlossen ist, ist nicht erlaubt.

Übrigens: Elektroplaner nehmen für die Auslegung der Blindstromkompensationsanlage diese Norm als Grundlage.

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