Verstoß gegen DSGVO – Bremens Datenschutzbeauftrage verhängt hohes Bußgeld

Verstoß gegen DSGVO – Bremens Datenschutzbeauftrage verhängt hohes Bußgeld

Wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO – hat die Bremer Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit ein Bußgeld gegen eine Wohnungsbaugesellschaft verhängt.

Mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung sollen u.a. sensible personenbezogene Daten besser geschützt werden. Unternehmen müssen daher erhöhte Anforderungen an den Datenschutz erfüllen. Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen harte Sanktionen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

Das bekam nun auch ein Immobilienunternehmen in Bremen zu spüren. Wie Bremens Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) am 3. März 2022 mitteilte, hat sie das Unternehmen wegen Verstoßes gegen die DSGVO mit einer Geldbuße in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro belegt.

Wie die Datenschutzbeauftrage in einer Pressemitteilung ausführte, habe die Wohnungsbaugesellschaft ohne rechtliche Grundlage Daten von mehr als 9.500 Mietinteressenten verarbeitet. Dabei seien u.a. Informationen zu Frisuren oder Körpergeruch gespeichert worden, die für den Abschluss eines Mietverhältnisses nicht erforderlich seien. Weiter sollen auch sensible persönliche und daher besonders geschützte Daten zu ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung oder Gesundheitszustand verarbeitet worden sei, so die Datenschutzbeauftragte.

Gemäß Artikel 83 DSGVO sei daher ein Bußgeld in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro verhängt worden. Aufgrund der „außerordentlichen Tiefe der Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz“ wäre auch eine deutlich höhere Geldbuße angemessen gewesen. Dies habe die Gesellschaft nur durch umfassende Kooperation und Aufklärungsbereitschaft verhindert. Zudem habe sie sich um Schadensminderung bemüht. Ebenso will das Unternehmen dafür sorgen, dass sich derartige Verstöße nicht wiederholen.

Bei Verstößen gegen die DSGVO ist über die Höhe des Bußgelds im Einzelfall zu entscheiden. Wesentliche Kriterien sind nach Art. 83 Abs. 2 DSGVO die Art, Schwere und Dauer des Verstoßes. Geldbußen bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes sind möglich. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann sich das Strafmaß noch verdoppeln.

Unternehmen sind daher gut beraten, besonderes Augenmerk auf den Datenschutz zu legen und die DSGVO zu beachten. Erfahrene Rechtsanwälte können in Datenschutzfragen beraten.

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