Was tun nach der Gesellschafterversammlung am 30.11.2012 in Hamburg? MPC Rendite-Fonds Leben Fonds I -VII

MPC Leben Plus I -VII Rückabwicklung prüfen lassen!

Was tun nach der Gesellschafterversammlung am 30.11.2012 in Hamburg? MPC Rendite-Fonds Leben Fonds I -VII

Kostenfreie Erstbewertung durch Zusendung des Fragebogens möglich! Rückabwicklung über Banken und Sparkassen prüfen lassen?

Auf der am 30.11.2012 in Hamburg stattfindenden Gesellschafterversammlung bezüglich diverser MPC Fonds waren von 22.000 Anlegern (MPC Leben Fonds I bis VII) gerade einmal ca. 350 Personen anwesend.

Ihnen bot sich ein düsteres Bild bzgl. der finanziellen Situation und Entwicklung ihrer Beteiligungen. Die seitens der Fondsverantwortlichen bemühte Finanzkrise konnte jedenfalls ein Großteil der Teilnehmer nicht zufrieden stellen.

Denn mitnichten lassen sich die wirtschaftlichen Probleme der jeweiligen Fonds nur auf die wirtschaftliche Rahmenumstände der Finanzkrise zurückführen, sondern sind letztlich einer fehlerhaften Konstruktion (beispielsweise exorbitant hohe Fremdkapitalquote) dieser Beteiligungsgesellschaften geschuldet.

Konzeptionell haben die Initiatoren nämlich eine überaus optimistische jährliche Verzinsung des Sparanteils sowie einen hohen Gesamtmittelrückfluss (zum Teil von über 230 %) angenommen. Dies war jedoch aufgrund der exorbitant hohen Fremdfinanzierungskosten nur auf Grundlage hoher und stabiler Renditen auf dem (Zweit-)Versicherungsmarkt annehmbar. Es besteht daher Grund zu der Annahme, dass schon zum Zeitpunkt der Prospektherstellung die Prognosen zu optimistisch gewesen waren.

Verschiebt sich jedoch diese Berechnungsgrundlage geringfügig in ein Missverhältnis, kann das Fondskonzept nicht aufgehen mit der Konsequenz erheblicher Verluste des Anlegers bis hin zum Totalverlust.

Im Rahmen der am 30.11.2012 in Hamburg stattfindenden Gesellschafterversammlung wird z.B. im Hinblick auf den MPC Leben plus VII nur noch mit einer Ablaufleistung von knapp 60 % gerechnet. Da hierbei allerdings die von den Versicherungsgesellschaften gemeldeten Ablaufleistungen – und nicht die garantieren Leistungen – zugrunde gelegt worden sind, vermindert sich unserer Ansicht nach auch dieser Prozentsatz nochmals ganz erheblich.

Bei Zugrundelegung der garantierten Ablaufleistung, also ohne Einbeziehung der Überschussbeteiligung, Schlussgewinnbeteiligung sowie der Bewertungsreserve, ist – wenn überhaupt – nur noch mit einem minimalen Gesamtmittelrückfluss zu rechnen.

Vor dem Hintergrund einer massiven wirtschaftlichen Fehlentwicklung der von der Initiatorin MPC aufgelegten Fondsgesellschaften „MPC-Rendite Leben plus I bis VII sollten Zeichner sich rechtlich beraten lassen und Ansätze für eine Rückabwicklung prüfen lassen. Anleger sollten sich nicht durch Aussagen der Fondsgeschäftsführung bzw. Initiatoren beschwichtigen lassen, sondern unbedingt selbst aktiv werden.

Die Anlegerschutzkanzlei Eser und Kollegen berichteten in mehreren Veröffentlichungen, dass bereits die Verheimlichung der seitens der Sparkassen und Banken vereinnahmten Provisionen (Rückvergütungen) schon für die Begründung des Schadensersatzanspruches bzw. die Rückabwicklung der Beteiligungen ausreichen.

Die Anlegerschutzkanzlei Eser und Kollegen vertritt bereits bundesweit zahlreiche Anleger die sich an verschiedenen MPC-Leben Lebensversicherungsfonds beteiligt haben. Mehrere Schadenersatzklagen gegen beratende Sparkassen und Banken wurden bereits eingereicht. Zudem sind Prospekthaftungsklagen in Vorbereitung. Zur Koordinierung der Anleger wurde eine treuhänderisch geführte Interessengemeinschaft gegründet, an der sich MPC-Anleger beteiligen können.

http://www.kanzlei-eser.de/uploads/Fragebogen%20-%20%20MPC%20Lebensversicherungsfonds.pdf

Über den eigens angefertigten Fragebogen besteht für den ratsuchenden Anleger die Möglichkeit, sich mit der Fachanwaltskanzlei Eser in Verbindung zu setzen und sich zunächst unverbindlich und kostenfrei über etwaige Handlungsmöglichkeiten zu informieren. Eser Rechtsanwälte werden bundesweit tätig. In Berlin(Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines. Darüber hinaus lehrt er nebenberuflich als Lehrbeauftragter im Fachbereich Finanzdienstleistungen an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW)

Kanzlei für Anlegerschutz,
Gründer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser. Bundesweite Vertretung von geschädigten Anlegern gegenüber Beteiligungsgesellschaften, Banken und Vermittlern.

Kontakt:
Eser Rechtsanwälte
Kemal ESER
Langestr. 51
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49(0)711 / 2293708
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