Weihnachtsbaum mieten – Verbraucherinformation der ERGO Group

Nachhaltige Alternative zur geschlagenen Tanne?

Wer Weihnachten nachhaltig gestalten möchte, hat viele Möglichkeiten. Vom wiederverwendbaren Geschenksäckchen, über das Festessen aus regionalen Zutaten bis zu Konsumverzicht. Auch mieten sich immer mehr Menschen einen Weihnachtsbaum, statt eine geschlagene Tanne zu kaufen. Aber ist das wirklich sinnvoll? Sascha Schneiderwind, Umwelt- und Klimaschutzexperte der ERGO Group, erklärt, worauf zu achten ist, damit der gemietete Baum tatsächlich nachhaltig ist. Welche Rechte und Pflichten die Baum-Mieter haben, weiß Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Kurze Wege für den Baum

Wer sich für einen gemieteten Weihnachtsbaum entscheidet, erhält diesen bei den meisten Anbietern zum Wunschdatum in einem Topf geliefert. Nach den Feiertagen holen sie den Baum wieder ab und pflanzen ihn erneut ein. So lebt der Baum weiter und wandert nicht in den Müll. Wer den Baum online bestellt, sollte auf möglichst kurze Transportwege achten. „Damit der Miet-Baum wirklich nachhaltig ist, am besten eine lokale Baumschule oder einen nahegelegenen Forstbetrieb wählen“, erläutert Sascha Schneiderwind. „Sonst entsteht unnötig viel CO2 durch lange Fahrten.“ Auch Qualitätssiegel zur ökologischen Aufzucht, beispielsweise FSC- oder EU-Bio-Siegel, helfen bei der Auswahl.

Ein Miet-Baum will gepflegt sein

Damit der gemietete Weihnachtsbaum keinen Schaden nimmt, sollten die Mieter ihn gut pflegen: Dazu den Baum zunächst an einem schattigen, frostfreien und windgeschützten Ort wie der Garage oder dem Hausflur stehen lassen, damit er sich akklimatisieren kann. In der Wohnung sollte er einen Platz möglichst weit entfernt von Heizkörpern finden. Damit der Wurzelballen nicht austrocknet und die Nadeln nicht abfallen, regelmäßig gießen nicht vergessen. Und auf keinen Fall mit Kunstschnee besprühen!

Retoure bei Miet-Bäumen?

Manch einem Mieter erscheint der Baum zu groß oder zu klein, sobald er in der Wohnung aufgestellt ist. Oder er gefällt einfach nicht. Dann hilft ein Blick auf die Homepage des Vermieters: Gibt es Vertragsbedingungen, die Einzelheiten regeln? Und ist dort von Miete oder von Kauf die Rede? Hat der Mieter den Baum vor Ort selbst ausgesucht und selbst transportiert, kann er sich über Nichtgefallen nicht beschweren. „Anders sieht die Sache aus, wenn er den Baum online oder telefonisch bestellt hat und diesen geliefert bekommen hat. In diesem Fall gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen“, erklärt Michaela Rassat. Das Oberlandesgericht Celle hat bereits 2012 entschieden, dass das Widerrufsrecht auch für lebende Pflanzen gilt – Bäume mit Wurzel sind keine verderbliche Ware, die vom Widerruf ausgenommen wäre (Az. 2 U 154/12). Der Kunde kann also den Vertrag widerrufen, ohne besondere Gründe anzugeben – er muss dies nur dem Händler ausdrücklich mitteilen. Dann kann er den Baum zurückschicken. Dies sollte nach den Anleitungen des Händlers passieren, damit der Baum keinen Schaden nimmt. Für Schäden durch unzureichende Verpackung haftet der Kunde. „Nachhaltig ist solch eine Retoure allerdings nicht. Der Mieter sollte also gut überlegen, ob ein Widerruf wirklich notwendig ist“, so Rassat.

Baum kaputt trotz richtiger Pflege?

Die einzelnen vertraglichen Regelungen sind bei den verschiedenen Anbietern von Miet-Weihnachtsbäumen unterschiedlich. Manche bieten an, den Baum ohne Aufpreis zu behalten. „Dann ist davon auszugehen, dass rechtlich ein Kaufvertrag und kein Mietvertrag vorliegt“, erklärt Rassat. „Demnach hätte es keine Folgen, wenn der Baum Schaden nimmt.“ Aber: Kommt der Baum bereits beschädigt beim Kunden an, sind Gewährleistungsansprüche denkbar. Einfacher ist es meist jedoch, sich auf das Widerrufsrecht zu berufen. Andere Anbieter sprechen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich von „Miete“ und sehen dort auch eine Haftung des Kunden für den Fall vor, dass er den Baum zum Beispiel durch die Verwendung von echten Kerzen, Lametta oder einer Baumspitze beschädigt.
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