Wenn angeleinte Hunde sich begegnen

Wer einen Hund hält, der weiß, dass es in jeder Situation wichtig ist auf seinen Vierbeiner zu achten. In der Regel verhalten sich Tierhalter so aus dem Verantwortungsbewusstsein und der Fürsorge heraus, die sie ihrem Vierbeiner entgegenbringen. Doch auch das Verhalten des eigenen Hundes gegenüber Artgenossen muss genau beobachtet werden. Hier deutlich zu erkennen am Beispiel der angeleinten Hunde.
Leider kann man das immer wieder beobachten: zwei Hundehalter kommen direkt aufeinander zu und es ist ein „Dürfen die beiden sich mal beschnüffeln?“ zu hören. Vorher haben sich die beiden Hunde schon mit angespanntem Körper und starrem Blick fixiert. Nun sollen sie sich an der straffen Leine frontal gegenüberstehend freundlich begrüßen. Schnauze an Schnauze, die Leine ist gespannt, die Hunde sind angespannt und beide Hundehalter auch – das kann doch nur schief gehen! In dieser artfremden Haltung, zu der die Hunde durch die Leine gezwungen sind, grenzt es an ein Wunder, wenn nicht einer der beiden Hunde zum Angriff übergeht!
Menschen und Hunde haben bestimmte Begrüßungsrituale – diese sind jedoch ganz verschieden! Wir Menschen begegnen uns mit direkten Blickkontakt, gehen frontal aufeinander zu und stellen sofortigen Körperkontakt her (Händeschütteln). Man darf diese menschlichen Benimmregeln nicht von seinem Hund fordern – das kann er nicht leisten! Hundekontakte dieser Art sind absolut nicht artgerecht und haben oft ein böses Ende!
Selbst, wenn sich beide Hunde gut kennen, oder die Rangordnung eindeutig geklärt wurde, ist es nicht gerade angenehm für sie. Bei Unsicherheiten kann nicht ausgewichen werden, Spannungen können nicht durch Bewegung abgebaut werden usw. Die Leine verhindert die angemessene Umsetzung der Begrüßungsregeln unter Hunden und wird als starke Behinderung empfunden.
Diesen Konflikt, diese unangenehme Situation, bezieht der Hund mit der Zeit entweder auf das Angeleintsein, auf den Hundehalter, oder ganz schlimm: auf Hundebegegnungen im Allgemeinen! Auch, wenn man den Hund ins „Platz“ verdonnert, die Leine extrem kurz nehmen, ihn am Halsband zerren usw. darf man sich nicht wundern, wenn der Hund mit der Zeit immer früher und heftiger auf Artgenossen reagiert!
Ganz gleich wie wohl der Vierbeiner erzogen ist – eine geeignete Haftpflichtversicherung ist unumgänglich. In vielen Bundesländern ist sie bereits gesetzlich vorgeschrieben. Auf jeden Fall ist man mit Hilfe einer Hundehaftpflichtversicherung jederzeit auf der sicheren Seite und geht keine finanziellen Risiken ein.
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