Wer haftet bei Unfällen auf Schnee und Eis?

Auf dem Betriebsgelände gilt die Verkehrssicherungspflicht! Und auch auf Baustellen oder Arbeitsstätten außerhalb des Betriebsgrundstücks.

Wer haftet bei Unfällen auf Schnee und Eis?

Die Verkehrssicherungspflicht gilt auch auf dem Betriebsgelände.

In der kalten Jahreszeit sind Unfälle auf Schnee und Eis leider nahezu an der Tagesordnung. Oft mit gravierenden Folgen für Fußgänger und Radfahrer: Knochenbrüche sind keine Seltenheit. Und das, obwohl sich gerade auch im Privatbereich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eine Räum- und Streupflicht ergibt.

Diese gilt natürlich auch für das Betriebsgelände. Jeder, der ein Unternehmen leitet, hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Besucher oder Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände zu Schaden kommt. Und auch darüber hinaus. Wer Baustellen oder Arbeitsstätten außerhalb des Betriebsgrundstücks betreibt, muss auch dort für Sicherheit sorgen. Flexible, robuste und mobile Streugutbehälter helfen Unternehmen, dieser Verantwortung nachzukommen.

Die DENIOS AG beschäftigt sich seit über 25 Jahren mit Fragen der betrieblichen Sicherheit. Sie hat ein breites Spektrum an Streugutbehältern im Programm, das vollständig und nahtlos aus korrosionsfreiem Polyethylen gefertigt ist.

Vorteilhafte Materialbeschaffenheit

Der Werkstoff Polyethylen ist in seiner Beschaffenheit vielen anderen Behälter-Materialien deutlich überlegen. Er zeichnet sich durch seine hohe Schlagfestigkeit aus, ist extrem bruchsicher und sehr witterungsbeständig. DENIOS hat eine erfolgreiche Modellreihe von Streugutbehältern entwickelt, die in sieben Größen von 60 bis 1000 Litern, mit oder ohne Entnahmeöffnung und Deckeln in drei verschiedenen Farben zur Verfügung steht. Mit dem Zubehörsatz Rollen sind die Streugutbehälter problemlos verfahrbar. Das optionale Fußgestell ermöglicht den Transport der Streugutbehälter (auch befüllt) mittels Gabelstapler oder Hubwagen.

Im Sommer stapelbar

Im Sommer können die Streugutbehälter Platz sparend gelagert werden. Denn mit aufgeklapptem oder demontiertem Deckel sind sie problemlos stapelbar. Der Deckel lässt sich leicht ohne Werkzeug entfernen. Darüber hinaus sind die Behälter zum Schutz vor unbefugter Entnahme des Streugutes abschließbar.

Ideal auch für den kommunalen Einsatz

Bei größeren Bestellmengen prägt DENIOS auf Wunsch gerne Firmenlogos oder auch Stadt- und Kreiswappen mit ein. So eignen sich die Streugutbehälter ideal für den Einsatz im kommunalen Bereich: als Depot am Straßenrand, auf dem Bauhof oder der Straßenmeisterei.

Ebenfalls aus korrosionsfreiem Polyethylen gefertigte Produkte wie Streugutwagen und Schneeschieber runden das DENIOS-Programm für den Winterdienst ab. Viele weitere clevere Ideen zum Thema Arbeitssicherheit und Produktionsausrüstung präsentiert DENIOS auch im druckfrischen 700-seitigen Herbstausgabe des Hauptkatalogs, der unter 0800-753-000-4 oder im Internet unter www.denios.de angefordert werden kann.

DENIOS ist seit über 25 Jahren der führende Spezialist für Gefahrstofflagerung, betrieblichen Umweltschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Auffangwanne für Gefahrstoffe war der Anfang. Heute bietet die DENIOS AG in einem 700 Seiten starken Katalog und im Online-Shop über 10.000 Artikel für Gefahrstofflagerung und betriebliche Sicherheit an. Und ist damit der Marktführer – mit 600 Mitarbeitern an weltweit 15 Standorten.

DENIOS verdankt seine besondere Kompetenz in Sachen Gefahrstofflagerung vielen Faktoren: Der langjährigen Zusammenarbeit mit seinen Kunden und der konsequenten Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben in technische Lösungen. Denn DENIOS ist ein Unternehmen der kurzen Wege. Entwicklung, Konstruktion und Fertigung befinden sich unter einem Dach. Darüber hinaus entwickeln die DENIOS-Ingenieure individuelle Lösungen für besondere Aufgaben der Kunden.

Kontakt:
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Christian Helming
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32549 Bad Oeynhausen
05731 / 753-306
chh@denios.de
http://www.denios.de

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