Zeit sparen mit einer sorgfältig aufbereiteten Fahrzeugummeldung

Zeit sparen mit einer sorgfältig aufbereiteten Fahrzeugummeldung

Nur mit Schlips und Kragen das Fahrzeug ummelden war gestern. Heute gestaltet sich die ganze Aktion etwas aufwendiger. Schon im Bereich der Unterlagen für die Ummeldung und Autoversicherung sind beim Verkehrsamt einige Dinge zu berücksichtigen, damit die Ummeldung nicht der „Reinfall von Schaffhausen“ wird. Denn auch die Ummeldung funktioniert nicht nach der Methode. „Da geh ich mal eben hin.“ Vielleicht geht es in einigen ländlichen Bezirken etwas schneller. In der Stadt sollte man sich jedoch auf eine längere Wartezeit einstellen. Sehr eindrucksvoll und übersichtlich lässt sich an dem Nummernzähler ablesen, wann man ungefähr sein Fahrzeug ummelden kann.

Wo muss die Fahrzeugummeldung erfolgen?

Das Fahrzeug muss nicht erst am alten Heimatort abgemeldet werden, es kann direkt bei der Zulassungsstelle des neuen Wohnortes mit der neuen Autoversicherung umgemeldet werden. Bevor die Fahrt in eine Sackgasse führt, sollten Sie sich im Internet die Checkliste ansehen oder downloaden und nach dieser Liste die Unterlagen sorgsam zusammenstellen. Die meisten Kfz-Halter vergessen es häufig, aber selbst bei einem Umzug auf die andere Straßenseite muss man vorschriftsmäßig nach der Straßenverkehrsordnung das Fahrzeug ummelden und erhält dann einen neuen Kfz-Schein.

Wie gestaltet sich so eine Ummeldung?

Wenn sie ein Fremdfahrzeug auf ihren Namen ummelden möchten, ist es ratsam auch den Kaufvertrag dabei zu haben, da einige Ämter besonderen Wert darauf legen.
Sollte Ihre Kombination noch verfügbar sein, besteht auch die Aussicht auf ein Wunschkennzeichen für einen schlanken Betrag von 15 Euro. Eurokennzeichen sind noch keine Pflicht, hier reicht noch das kostengünstigere alte Standard-Kennzeichen. Auf jeden Fall sollten Sie schon mal einen „Lübecker“ (50 EUR) bereithalten, denn rund 20 EUR kostet die Anmeldung und schlappe 30 EUR das Kennzeichen, wenn Sie nicht das alte Kennzeichen weiter führen können. Die alten Kennzeichen werden auf dem Verkehrsamt entstempelt und können eventuell noch als Wanddeko herhalten.

Welche Unterlagen werden für die Ummeldung benötigt?

Auf jeden Fall der Kfz-Brief, Kfz-Schein, der Versicherungsschein der Autoversicherung, der Ummeldebogen, Ausweis und Kassenquittung der Ummeldegebühren. Gibt es auch neue Kennzeichen, so müssen diese zwecks Stempel auch abgegeben werden. Befindet sich das Fahrzeug vor der Ummeldung in einem Zustand fehlender TÜV-Plakette, muss vor der Ummeldung auch noch die TÜV-Untersuchung erfolgen. Ohne TÜV gibt es auch keine Ummeldung für das Fahrzeug. Aber auch ohne Ummeldung sollte sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand mit TÜV-Plakette bewegen, sonst kann es teuer werden.
Wer alle Papiere vorschriftsmäßig dabei hat, für den hat sich dann die Wartezeit gelohnt. Diesen und viele weiter Tipps findet man auch im Lexikon auf kfzversicherungsvergleich.net

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