Beim Altbaukauf nach Plänen und Baugenehmigung fragen

Wer ein Bestandsgebäude kauft, sollte die Verkäufer unbedingt nach den Plänen, Berechnungen und der Baugenehmigung des Hauses fragen; diese möglichst vor dem Kauf einsehen und sich beim Kauf auch aushändigen lassen, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB). Auch wenn kein Rechtsanspruch auf diese Unterlagen besteht, zahlen sich die in den Unterlagen enthaltenen Informationen für die neuen Eigentümer aus. Denn auch Bauämter archivieren längst nicht mehr alle Pläne und Genehmigungen. Mitunter sind die dort liegenden Akten aufgrund ihres altersbedingt schlechten Zustands schlichtweg nicht mehr nutzbar. So kann es sein, dass für ein Objekt keine Unterlagen mehr greifbar sind. Auf jeden Fall sollte sich der zukünftige Eigentümer beim örtlichen Bauamt nach Dokumenten erkundigen. Kann er anhand der alten Baugenehmigung belegen, dass die Immobilie ordnungsgemäß errichtet wurde, erspart er sich die gegebenenfalls geforderte und in jedem Fall aufwändige und kostspielige Nachgenehmigung des Gebäudes.

Die in den Plänen enthaltenen Informationen über die Bauweise sowie über erfolgte Aus- und Umbauten erlauben aber auch Rückschlüsse auf den Sanierungsbedarf und mögliche Schadstoffbelastungen. Zudem lässt sich anhand der Konstruktionspläne festlegen, welche Wände geöffnet oder ganz entfernt werden können. Fehlen solche Informationen über die statische Beschaffenheit, müssen vor Eingriffen in die tragende Gebäudestruktur teure Voruntersuchungen erfolgen.

Käufer sollten deshalb schon frühzeitig einen Bausachverständigen sowohl für eine Ersteinschätzung der Immobilie als auch für die Prüfung der vorhandenen Unterlagen hinzuziehen. Nur so bekommen sie neben einem ersten Kostenüberblick eine fachlich fundierte Ersteinschätzung der notwendigen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Diese Ersteinschätzung ist zugleich ein sinnvoller Ausgangspunkt für eine umfassende bautechnische Bestandsaufnahme, die jeder Modernisierung vorausgeht. Dafür sind Dokumente wie Pläne oder Genehmigungen auch von An- und Umbauten eine wichtige Grundlage. Kaufinteressenten sind deshalb gut beraten, die Verkäufer um alle verfügbaren Unterlagen zu bitten – und bei ihrer Kaufentscheidung einen unabhängigen Bausachverständigen zu Rate zu ziehen.

Der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) ist der älteste Verbraucherschutzverband im Bereich des privaten Bauens. Im bundesweiten Netzwerk beraten unabhängige Experten Bauherren und Immobilienkäufer in allen Fragen des Bauens, Kaufens und Sanierens. Dabei vertritt der VPB die Interessen der privaten Bauherren gegenüber Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Industrie.

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