Weitere Zulassungen als Fachanwälte erreicht
In der Kanzlei Szary & Partner haben weitere Rechtsanwälte den Titel „Fachanwalt“ tragen Zwei weitere Rechtsanwälte der Kanzlei Szary, Breuer, Westerath & Partner dürfen die Bezeichnung „Fachanwalt“ führen. Voraussetzungen dafür sind nachgewiesene, besondere theoretische Kenntnisse
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