Lehman-Zertifikate

Wie die VR Bank Niebüll gleich dreimal den Kürzeren zog

(Hamburg, 9. November 2012) Gleich dreimal mussten sich Gerichte mit einem einzigen Fall von nachweislich fehlerhafter Anlageberatung, bei dem es um einen finanziellen Schaden von nur 3.000 Euro ging, und deren Folgen beschäftigen. Hauptakteur – einmal als Beklagte und zweimal als Kläger – war die genossenschaftliche VR Bank Niebüll. Das Institut zog in allen drei gerichtlichen Verfahren den Kürzeren.
Der 1. Fall. Der Vater – ein örtlicher Landarzt – wollte seiner Tochter bei einer Geldanlage von 3.000 Euro behilflich sein. Unter Assistenz eines Anlageberaters der VR Bank Niebüll entschied sich der Papa als Vertreter seiner Tochter für Lehman-Zertifikate aus der so genannten Cobold-Reihe der ebenfalls genossenschaftlichen DZ Bank. „Die Kauforder wurde zwölf Tage vor der Insolvenz der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers erteilt“, erklärt Lutz Tiedemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei beck rechtsanwälte in Hamburg. Daraufhin wurden Zertifikate der Tochter praktisch wertlos. Die Tochter verklagte die VR Bank Niebüll wegen fehlerhafter Anlageberatung. Das Amtsgericht (AG) Niebüll verurteilte die Genossenschaftsbanker zu Schadenersatz. (Urteil vom 28. 9. 2010; Az.: 8 C 142/10). Mit der Begründung, der Anlageberater habe trotz Berichten und Warnungen in den Medien nicht auf die drohende Insolvenz von Lehman Brothers hingewiesen.
Da die Bank keine Berufung einlegte, wurde das Urteil rechtskräftig. „Ein Standardfall würde man meinen. Aber weit gefehlt denn nun ging es erst richtig los“, sagt Fachanwalt Tiedemann.
Der 2. Fall. Die VR Bank Niebüll verklagte nun ihrerseits den Vater. Die Bank begründete ihren Vorstoß mit einer angeblichen Garantieerklärung des Vaters, er würde Verluste aus dem Wertpapierkauf der Tochter übernehmen. Das Amtsgericht Niebüll hielt die Klage der Bank für unbegründet (Aktenzeichen 10 C 5/11), so dass die VR Bank Niebüll ein zweites Mal unterlag.
Der 3. Fall. Die VR Bank Niebüll aber akzeptierte diese Entscheidung nicht und legte Berufung vor dem Landgericht Flensburg ein. „Aus dem anfänglichen Streitwert von gerade mal 3.000 Euro nebst Gerichtskosten und Anwaltsgebühren war mittlerweile ein fast fünfstelliger Betrag geworden“, rechnet Tiedemann vor. Ein letztes Mal unterlag die VR Bank. Im seinem Beschluss (7 S 82/11) stellte das Landgericht Flensburg die offensichtliche Erfolglosigkeit der Berufung fest. Und legte der Genossenschaftsbank als Klägerin nahe, die Berufung zurückzuziehen. Was dann auch geschah.
Nicht bekannt ist derzeit die Meinung anderer Kunden der VR Bank Niebüll zu diesem Fall.

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