„Mehr Leben“ – Bausparvertrag vs. Genossenschaftssparen

Das Leben kann nur in der Gegenwart gelebt werden, aber was ist mit der Vorsorge für die Zukunft?
Kommt man später mit seiner Rente aus? Wo wird man einmal wohnen? Kann man sich dann große Anschaffungen leisten? Wie bekommt man mehr vom Leben?

"Mehr Leben" - Bausparvertrag vs. Genossenschaftssparen

Das Leben kann nur in der Gegenwart gelebt werden, aber was ist mit der Vorsorge für die Zukunft?
Kommt man später mit seiner Rente aus? Wo wird man einmal wohnen? Kann man sich dann große Anschaffungen leisten? Wie bekommt man mehr vom Leben?
Viele Arbeitnehmer haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Eine Vermögenswirksame Leistung ist eine direkt vom Lohn oder Gehalt an ein Anlagekonto abgeführte Zahlung, man nennt dies Arbeitgeberzuschuss.
Eine so geleistete Einzahlung wird dann im nächsten Schritt vom Staat mit der Arbeitnehmersparzulage* gefördert. Diese Förderung muss jedoch bei der Steuererklärung beantragt werden und wird erst mit dem Ende der Sperrfrist ausgezahlt.

Aber auch ohne den Arbeitgeberzuschuss kann man als Mitglied der Genokap** Wohnungsbauprämie beantragen. Die Wohnungsbauprämie wird sowohl für Bausparverträge wie auch für Beteiligungen an Wohnungsbaugenossenschaften gezahlt. Diese wird für Einzahlungen gewährt die der Sparer selbst leistet, die also nicht direkt von seinem Lohn oder Gehalt abgeführt werden.

Welches Sparen, welche Anlageform wird am höchsten staatlich gefördert? Jeder der sein Kapital angelegt hat, möchte es gewinnbringend aufbauen!
Die Mitgliedschaft in der Genokap wird am höchsten gefördert. Der Staat fördert den Sparer mit 20 % , während der Bausparvertrag mit 9% gefördert wird.
Ein Bausparvertrag besteht aus einem Sparvertrag, in den man regelmäßig Geld einzahlen kann und dafür gibt es Guthaben-Zinsen. Der andere Teil ist der Kredit den man zum Bau, Kauf, Renovierung oder Ausstattung einer Immobilie verwenden kann und dafür zahlt man Soll-Zinsen.
Auf der anderen Seite das Genossenschaftssparen. Die Beträge der Mitglieder verwendet die Wohnungsbaugenossenschaft um Immobilien zu erwerben, hier kann man sein eigenes Kapitalkonto aufbauen und später eine Immobilie zu Vorzugskonditionen erwerben. Allerdings ist das angelegte Geld nicht gebunden, man kann es auch anderweitig für ein neues Auto oder einen anderen Wunsch einsetzen.
Sicherheit, Leben, Freiheit.
* http://www.genokap-eg.de/kapitalanlage/arbeitnehmersparzulage/arbeitnehmersparzulage.html
** http://www.genokap-eg.de

Bildrechte: Genokap

Die GenoKap Wohnungsbaugenossenschaft eG ist eine eingetragene Genossenschaft. Eingetragen im Jahr 2000 unter der GnR 112 in das Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg.

Zweck und Gegenstand der Genossenschaft sind die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder, insbesondere durch die Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft sowie die Möglichkeit des Eigentumserwerbs genossenschaftlichen Wohnraums.

Kontakt
GenoKap Wohnungsbaugenossenschaft eG
Thomas Lischka
Hauptstrasse 26-28
63834 Sulzbach am Main
06028/996300
t_lischka@ccmgmbh.de
http://www.genokap-eg.de

Pressekontakt:
GenoKap eG
Xenia Hügel
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