Vorsicht bei vermeintlichen Schnäppchen!

Beim Online-Shopping im Ausland kann es zu bösen Überraschungen kommen

Vorsicht bei vermeintlichen Schnäppchen!

Online-Shopping

Digitalkameras aus den USA, Designerschuhe aus Frankreich oder Kinderspielzeug aus Italien – im Internet spielen geographische Grenzen keine Rolle mehr. Vermeintliche Schnäppchen sind immer nur einen Mausklick weit weg. Doch auch, wenn manche Produkte in anderen Ländern deutlich günstiger sind, kann der Einkauf auf dem globalen Online-Markt kostspielige Folgen haben. Selbst innerhalb der EU sind mit dem Warenversand einige Unsicherheiten verbunden. Was es beim grenzenlosen Shopping im Netz zu beachten gibt, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Das Angebot ist verlockend, der Einkauf könnte bequemer nicht sein: Ganz ohne Gedränge im Kaufhaus, Parkplatzsuche und Tütenschleppen können Internet-Nutzer nach Herzenslust auf Shopping-Tour gehen – und zwar weltweit. Nur ein paar Klicks und die Lieferung kommt wenig später direkt ins Haus. Außerdem reizt viele Kunden der Spaß am Sparen. Denn so manches ist im Ausland viel günstiger zu haben als in der heimischen Fußgängerzone. Doch vermeintliche Schnäppchen kommen Online-Käufern mitunter teuer zu stehen, warnt Dr. Daniel Rohlff, Rechtsexperte bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: „Verbraucher sollten beim Internet-Einkauf im Ausland nicht nur den Preis im Auge haben, sondern auch mögliche Fallstricke bedenken, die neben einigem Ärger auch unerwartete Zusatzkosten bedeuten können.“

Versandkosten oft deutlich höher als im Inland
Tatsächlich gibt es eine Reihe von Posten, mit denen Online-Kunden häufig nicht rechnen. Allein die Versandkosten können richtig ins Geld gehen. „Auf ausländischen Webpages weisen oft Buttons oder Links auf Angaben zu den Versandkosten hin. Lässt sich jedoch deren Höhe nicht vor Abgabe der Bestellung klären, sollten Online-Kunden vorsichtig sein“, warnt Dr. Daniel Rohlff. Ein genauer Blick lohnt sich, denn die Höhe der Versandkosten legt der jeweilige Online-Shop fest. Zwar sind die Kosten zumindest innerhalb Europas oft niedrig, weil die meisten Händler Vereinbarungen mit einem Paketdienst getroffen haben. „Happig können die Portokosten dafür im Fall einer Rücksendung sein, weil diese Rabatte hierbei nicht gelten“, weiß der D.A.S. Jurist. Ins Gewicht fällt die Lieferung vor allem bei Bestellungen aus Übersee: Zum Beispiel versenden manche US-Händler ihre Waren nur innerhalb von Amerika. Um den Artikel hierzulande in Empfang nehmen zu können, muss der Kunde einen sogenannten Weiterleitungsdienst beauftragen. Dieser Anbieter schickt die Lieferung dann zwar an die Adresse des Kunden – allerdings fallen für ein 10-Kilo-Paket leicht rund 100 Euro Zusatzkosten an.

Ein teures Vergnügen – dank Zöllen und Steuern
Auch der Zoll bittet Online-Käufer möglicherweise kräftig zur Kasse: Zwar herrscht innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich grenzenloser Warenverkehr. Das bedeutet, dass in der Regel keine Abgaben bei der Einfuhr fällig sind. Allerdings gibt es Ausnahmen. Aufpassen sollte zum Beispiel, wer sich eine Kiste günstigen Wodka aus Polen schicken lässt: Für Kaffee, Spirituosen und Tabakwaren muss der Empfänger Verbrauchssteuer zahlen – auch innerhalb der EU. „Schummeln ist riskant, denn die Zollbeamten können die Sendungen stichprobenartig prüfen“, warnt der D.A.S. Experte. Wichtig zu wissen: Anders als bei Mitbringseln aus dem Urlaub gibt es hier keine Freigrenzen. Stammt die Lieferung aus einem nicht-europäischen Land, kann es richtig teuer werden: Abgabenfrei bleiben nur Pakete bis zu einem Wert von 22 Euro. Sonst greift bei allen Lieferungen, die zur Einfuhr in die EU bestimmt sind, die Einfuhrumsatzsteuer. Meist sind 19 Prozent einzukalkulieren. Dabei gilt: Die Berechnung richtet sich nicht nur nach dem Kaufpreis, sondern nach der Gesamtsumme, einschließlich der Versandkosten. Seit 2008 kommt bei Paketen im Wert von mehr als 150 Euro zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer noch der Einfuhrzoll hinzu. Wie hoch die Gebühren ausfallen, hängt vom jeweiligen Produkttyp ab. Bei Textilien liegt der Satz zum Beispiel bei 12 Prozent. Alle wichtigen Regelungen bietet die Webpage des Zolls ( www.zoll.de , Stichwort „Privatpersonen, Post/Internet“).

Tücken bei Umtausch und Garantie
Nicht jede Bestellung gefällt, wenn sie beim Kunden zu Hause angekommen ist oder sie ist sogar beschädigt. Also wieder eingepackt und zurückgeschickt. Innerhalb der Europäischen Union sollte dies künftig keine Schwierigkeit sein, da die EU eine neue Richtlinie für die grenzüberschreitenden Rechte von Verbrauchern vereinbart hat. In Zukunft kann der Käufer eine Online-Bestellung unabhängig vom EU-Herkunftsland der Ware grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das beutetet, dass er die Ware zurückschicken kann, wenn er nicht zufrieden ist – allerdings mit einer schriftlichen Widerrufserklärung. Bisher können sich die Widerrufsfristen in den EU-Ländern allerdings noch unterscheiden. Die neue EU-Verbraucherrichtlinie muss von vielen Ländern noch in nationales Recht umgesetzt werden – dafür haben die Staaten bis zum 13.12.2013 Zeit. Die neuen Regeln gelten dann für Verträge, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen werden. Zum europaweit einheitlichen Verbraucherschutz gehört außerdem eine zweijährige Gewährleistung: Ist die Ware mangelhaft oder beschädigt, hat der Käufer ein Recht auf Reparatur oder Austausch. Übrigens kann ein geprellter Online-Käufer auch vor einem einheimischen Gericht Klage erheben (EuGH, Az. C-190/11). „In der Realität erweist es sich aber trotzdem oft als schwierig, Ansprüche auf Umtausch und Gewährleistung über Ländergrenzen hinweg durchzusetzen“, betont der D.A.S. Jurist. „Daher sollten sich Verbraucher den Online-Shop genau anschauen, bevor sie ihre Bestellung tätigen. Fehlt zum Beispiel auf der Händler- oder Firmen-Website eine Adresse mit Telefonnummer, empfiehlt es sich, einen großen Bogen um das Angebot zu machen.“ Das gilt erst recht für Einkäufe außerhalb der EU: Wenn es kein bilaterales Abkommen mit Deutschland gibt, gelten die Gesetze des jeweiligen Landes.
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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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