Eigenbedarfskündigung: Schwere Körperbehinderung eines Mieters kann dem Räumungsinteresse des Vermieters entgegengehalten werden
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck zu einem Urteil des Amtsgerichts Potsdam Eigenbedarfskündigung: Schwere Körperbehinderung eines Mieters kann dem Räumungsinteresse des Vermieters im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung entgegengehalten werden (AG Potsdam, Urteil vom 28. Mai
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