Zusatzrente in Form von Mieteinnahmen – die Sachwertrente erst ab 80?

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Gemeint war wohl, dass die Käufer einer fremdvermieteten Eigentumswohnung mit Beginn ihres Rentenalters eine Zusatzrente in Form von Mieteinnahmen aus ihrer Kapitalanlage kassieren sollten. Ganz so war es aber leider nicht. Der Fall: Der Wohnungsverkauf einer 64 Quadratmeter kleinen Eigentumswohnung im Berliner Problembezirk Neukölln für stattliche 93.380 Euro (1.506 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche). Der Käufer: ein 46-jähriger Mann, der zwar kein Eigenkapital hatte, aber gern die tolle „Sachwertrente aus Berlin“ beziehen wollte, die ihm „Das Stadt Konzept“ anbot.

Eine Online-Bank machte es möglich. Sie finanzierte den Kauf komplett. Der 46-jährige sollte nun für die nächsten 34 Jahre bis zum Jahr 2042 eine Monatsrate von 534,54 Euro zahlen. Ja, Sie haben richtig gelesen: für die nächsten 34 Jahre. Das heißt, der Käufer hätte die Wohnung erst im stolzen Alter von 80 Jahren abbezahlt und könnte die tolle „Sachwertrente aus Berlin“ nicht zu Rentenbeginn mit 67 Jahren, sondern erst mit 80 genießen. Falls er dann noch leben sollte. Als dem Käufer dieser Kapitalanlage der Pferdefuß seiner „Sachwertrente aus Berlin“ bewusst wurde, war es zu spät. Wohnungskäufe beinhalten kein Rücktrittsrecht. Dennoch wandte sich der Käufer nach dem Vertrag noch einmal an den Vermittler .. Mehr erfahren Sie in der Exclusiv-Meldung beim Finanznachrichtendienst GoMoPa.net

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